[543] Bedemund (Bumede, Bauermiete, Brautlauf, Schürzenzins, Frauenzins u. a.), Heiratssteuer, die im Mittelalter die hörige (leibeigne) Braut dem Gutsherrn bei ihrer Verheiratung überhaupt[543] oder nur, wenn sie sich mit einer nicht zur Hofgenossenschaft gehörigen Person verehelichte, zu entrichten hatte. Sie hing mit dem alten Muntschatz (Wittum) zusammen, d. h. mit dem Kaufpreis, um den der Mann die Frau aus der Gewalt ihres bisherigen Herrn (des Vaters, Grundherrn etc.) loskaufte.