Betriebssteuer

[770] Betriebssteuer heißt in Preußen die für den Betrieb der Gastwirtschaft, der Schankwirtschaft sowie des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus zu entrichtende besondere Steuer von 15–100 Mk., du außer der Gewerbesteuer erhoben wird. Die nicht ge werbsteuerpflichtigen Betriebe zahlen 10 Mk. (Gesetz vom 24. Juni 1891).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 770.
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