Carlīno [1]

[765] Carlīno, mehrere ältere Münzen Italiens: a) seit 1755 eine sardinische Goldmünze im Werte von beinahe 40 Mk. sowie seit 1786 eine piemontesische und savoyische von anfangs 115,22 Mk.; den C. der sardinischen Provinzen = 16,053 g bei 891 Tausendstel Feingehalt, setzte 1861 ein Dekret auf 50 Lire italiane fest. h) Die päpstliche Silbermünze C., ein alter Grosso und benannt nach Karl von Anjou, enthielt um 1270: 2,649 g reines Silber, wurde dann bei 3,189 g Feingehalt = 10 Soldi gesetzt und 1352–1476 bei 1,8 g in 2 Grossi zu 5 Soldi oder Bolognini geteilt. Er bezeichnete darauf 71/2 Soldi, seit 1523: 1/4 Testone und kam in der Mischung von 958 auf 666 Tausendteile herunter, so daß er 1550–91 nur für 41,496 Pfennig Silberwert besaß; weiter verschlechtert und seit 1743 eine Scheidemünze, wog der C. um 1770 während einer zeitweiligen Verbesserung 3,69 g halbsein. c) In Neapel wurde der C. 1818 als 1/2 Tarò Ausgangspunkt der Silberwährung = 10 Grani bei 3/8 sein = 34,415 Pfennig (der Talerwährung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 765.
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