Debitkommissionen

[560] Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Verwaltung des Konkurses beauftragt waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 560.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: