Diligénzeid

[9] Diligénzeid, die eidliche Versicherung, daß man eine gewisse Sorgfalt angewendet habe. Der D. war früher von dem wegen böslicher Verlassung auf Scheidung klagenden Ehegatten dahin zu schwören, daß der Aufenthalt des Beklagten ihm unbekannt sei, und daß er, aller angewendeten Mühe ungeachtet, davon keine Nachricht erhalten konnte. Im ältern deutschen Recht wurde der Eid, den der Empfänger einer anvertrauten Sache, wenn sie ihm verloren gegangen war, darauf schwören mußte, daß dies ohne sein Verschulden geschehen sei, bisweilen auch dahin gefaßt, daß man das anvertraute Gut so treulich bewahrt habe wie sein eignes. Der Schwörende befreite sich so von der ihm sonst obliegenden Ersatzpflicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 9.
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