Dogma

[80] Dogma (griech., Mehrzahl: Dogmata, Dogmen), als positive Behauptung ausgesprochene Lehrmeinung; in der altklassischen Literatur philosophischer Lehrsatz; im Neuen Testament kaiserliche Verordnung (Luk. 2, 1; Apostelgesch. 17, 7), gesetzliche Bestimmung (Eph. 2, 15; Kol. 2, 14), Konzilsbeschluß (Apostelgesch. 16, 4); auf kirchlichem Gebiete die Glaubenslehre oder auch ein einzelner Glaubenssatz als zeitweiliger lehrhafter Ausdruck der religiösen Erfahrung in der Gemeinde. Durch letztere Bestimmung unterscheidet sich das D. von der bloßen Privatmeinung einzelner Kirchenlehrer; s. Glaubensartikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 80.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: