Domfreiheit

[99] Domfreiheit, in den Städten, wo Domstifte sind, der zunächst der Domkirche gelegene Raum, der in frühern Zeiten unter der polizeilichen Aussicht und Jurisdiktion des Domstiftes stand.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 99.
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