Donatĭo

[107] Donatĭo (lat.), Schenkung (s. d.); d. ad pias causas, Schenkung zu frommen Zwecken; d. honoris causa, Ehrengabe; d. illicita, unerlaubte Schenkung; d. impropria, uneigentliche Schenkung (die keine reine ist, einen andern Zweck verhüllt); d. inofficiosa, die Pflicht gegen die Noterben verletzende Schenkung; d. inter virum et uxorem, Schenkung unter Ehegatten; d. inter vivos, Schenkung unter Lebenden; d. mortis causa, Schenkung für den Fall, daß der Schenkgeber den Beschenkten nicht überlebt; d. onerosa, Schenkung, die de in Beschenkten Verpflichtungen auferlegt; d. propter nuptias, das der Frau für ihre Aussteuer im Ehevertrag ausgesetzte Wittum, der Dos, Mitgift, entsprechend; d. reciproca, wechselseitige Schenkung; d. sub modo, Schenkung mit der Auflage einer bestimmten Leistung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 107.
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