[217] Drucksachensendungen, alle durch Buchdruck, Kupfer- und Stahlstich, Holzschnitt, Litho-, Metallo-, Photo-, Hekto-, Papyro- und Chromographie oder ein ähnliches mechanisches Verfahren vervielfältigten Gegenstände, die zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind, ebenso die mit dem Zyklostyle-Kopierapparat, dem Edison-Mimeographen und dem Multiplikator erzielten Vervielfältigungen, ja selbst die unter Verwendung eines Typenhalters durch Kautschukbuchstaben hergestellten Drucksachen werden von der Post gegen ermäßigte Taxe (s. Porto) befördert. Sie müssen frankiert und so verpackt sein, daß ihr Inhalt leicht geprüft werden kann; nicht leicht abstreifbare Bänder nebst aufgeklebten Marken darf der Postbeamte zerschneiden oder zerreißen. Nach der Postordnung dürfen bestimmte handschriftliche Änderungen in und an den D. vorgenommen werden, auf gedruckten Visitenkarten Glückwünsche, Danksagungen u. dgl. mit höchstens fünf Wörtern, auf Einladungskarten der Name des Eingeladenen sowie Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft, auf Büchern, Musikalien, Zeitungen, Neujahrs- und Weihnachtskarten eine Widmung etc. Außer den unter der Aufschrift bestimmter Empfänger zur Post eingelieferten D. werden auch die außerordentlichen Zeitungsbeilagen, die von den Verlegern nach vorheriger Vereinbarung mit der Postanstalt den durch die Post vertriebenen Zeitungen beigelegt werden, als D. bezeichnet.