[299] Durchlaß (Dohle), schmaler Kanal, der kleine Wasserläufe oder sich ansammelnde Wassermassen durch Straßen- oder Eisenbahndämme hindurchführt. Durchlässe dieser Art sind gemauert oder bestehen aus Ton-, Eisen-, Holzröhren (Röhrendurchlässe). Gemauerte Durchlässe sind offen, d.h. nicht abgedeckt, oder mit Platten (Deckeldohlen) abgedeckt, oder durch Gewölbe überdeckt. Sie sind im allgemeinen am dauerhaftesten, da gußeiserne der Oxydation und hölzerne, wenn sie nicht stets unter Wasser liegen, der Fäulnis ausgesetzt sind. Plattendurchlässe sind nur bei Durchflußweiten bis zu 100 cm gebräuchlich; doch kann man für größere Wassermengen deren mehrere nebeneinander (Zwillings-, Drillingsdurchlässe) anordnen. Offene Durchlässe sind nur bei Eisenbahnen anwendbar und werden bei geringen Weiten einfach durch die Schienen überbrückt. Bei Weiten von 1 m an müssen die Schienen über der Öffnung durch Balken unterstützt werden. Wo Gefahr besteht, daß die Dohlen durch Sinkstoffe (Geschiebe) sich verlegen, muß die Sohle ein ungebrochenes, starkes Gefälle erhalten.