Exclusīva

[208] Exclusīva (lat., sc. sententia), das herkömmliche Recht einiger römisch-katholischer Mächte (Österreich, Frankreich und Spanien, früher auch das Königreich beider Sizilien), je einen Kardinal von der Wahl zur päpstlichen Würde auszuschließen (s. Konklave). Hinsichtlich der Landesbischöfe hat der Papst einzelnen Landesherren (z. B. dem König von Preußen) das Exklusivrecht ausdrücklich zugestanden, und die Domkapitel sind angewiesen, keinen Kanonikus zu wählen, von dem sie nicht die Überzeugung haben, daß er persona regi grata (»dem König genehm«) sei. S. Exklusive.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 208.
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