[210] Exemplificatĭo documenti (lat., Urkunden-Renovation oder Refektion), die in einem genau geordneten Verfahren vor sich gehende Anfertigung einer beglaubigten Abschrift solcher Urkunden, die wegen Alters oder durch Feuchtigkeit, Mäusefraß u. dgl. unterzugehen drohen. Dieses Exemplifikationsverfahren ist heutzutage durch die Feststellungsklage des § 256 der deutschen Zivilprozeßordnung wenn auch nicht abgeschafft, doch großenteils überflüssig geworden.