[231] Extravaganten (lat.), ein Teil des Corpus juris canonici. Man unterscheidet die Extravagantes Joannis XXII. und die Extravagantes communes, beides ursprünglich Privatsammlungen, von denen erstere, von Zenzelinus de Cassanis kommentiert, aus 20 Dekretalen des Papstes Johann XXII., letztere, nach und nach entstanden und in ihrer heutigen Gestalt von Johann Chappuis (1500) herrührend, aus Dekretalen von Bonifatius VIII. bis Sixtus IV. besteht. Vgl. Bickell, Über die Entstehung und den Gebrauch der beiden Extravagantensammlungen des Corpus juris canonici (Marb. 1825); v. Schulte, Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts, Bd. 2, S. 59ff. (Stuttg. 1877).