[281] Fahrwasser, die Verkehrsstraße für Schiffe in Küstengewässern, Flüssen und auf offener See. Freies oder reines F. ist ohne Gefahren (Untiefen, Bänke, Klippen) oder Schiffahrtshindernisse (Wracke, Fischnetze, Minensperren, Bühnen und Dämme unter Wasser), besetztes F. wird von solchen eingeengt. Schmales F. heißt Fahrrinne. Jedes F. wird mit Seezeichen (s.d.) bezeichnet; Lotsenfahrwasser heißt ein F., das nur mit Lotsenhilfe befahren werden kann oder darf. In engem F. müssen Dampfer sich an der rechten Seite halten.