[281]Fahrzins (Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe, die bei Vermeidung des Verlustes des Grundstückes jährlich an einem bestimmten Tag entrichtet werden mußte; heutzutage meistens abgelöst.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 281.