Fahrzins

[281] Fahrzins (Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe, die bei Vermeidung des Verlustes des Grundstückes jährlich an einem bestimmten Tag entrichtet werden mußte; heutzutage meistens abgelöst.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 281.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika