Flaminĭus

[656] Flaminĭus, Gajus, röm. Staatsmann aus plebejischer Familie, bekannt durch Kämpfe mit der Nobilität und seine Niederlage am Trasimenischen See. 232 v. Chr. setzte er als Volkstribun trotz des Widerstandes der Optimaten durch, daß das den senonischen Galliern in Oberitalien entrissene Gebiet unter die Plebejer verteilt wurde, was den Anlaß zu den schweren Kämpfen mit den Galliern in den Jahren 225–222 gab. 223 mit P. Furius zum Konsul gewählt, schlug er, ohne sich durch die Intrigen der ihm feindlichen Partei hindern zu lassen, die Insubrer an der Adda, feierte nach glücklicher Beendigung des Krieges einen Triumph und bekleidete 220 die Zensur, aus der zwei wichtige Bauten, der Circus Flaminius (s. Circus) und die Via Flaminia (s. Flaminia Via), herrühren. Die Gunst des Volkes gewann er in noch höherm Grade, als er 218 den gegen das Handelsgewerbe der Senatoren gerichteten Gesetzvorschlag des Q. Claudius unterstützte, und so wurde er für das Jahr 217 wiederum zum Konsul gewählt. Aus Besorgnis vor Ränken der Senatspartei ging er ohne die üblichen Förmlichkeiten zum Heer ab, ließ sich aber in Etrurien von Hannibal in einen Engpaß am Nordufer des Trasimenischen Sees locken. Dort wurde er plötzlich von drei Seiten angegriffen und fand mit dem größten Teil des Heeres den Tod.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 656.
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