[715] Flotte, die Gesamtheit aller Kriegsschiffe (Kriegsflotte) und aller Handelsschiffe (Handelsflotte, Kauffahrteiflotte) eines Seestaates. Im taktischen Sinn ist F. nach dem deutschen Flottengesetz ein Doppelgeschwader von 17 Linienschiffen (ein Flottenflaggschiff mit dem kommandierenden Admiral der F. und zwei Geschwadern zu je acht Linienschiffen) und den nötigen Kreuzern und Torpedobooten. Die Schlachtflotten teilte man früher in drei Geschwader: Vorhut (vom Vizeadmiral befehligt), Mitte (vom Flottenadmiral oder Großadmiral befehligt) und Nachhut (vom Konteradmiral befehligt). Vgl. Seetaktik. Schließlich ist F. auch Stationsbegriff: russische Ostseeflotte, englische Mittelmeerflotte, russische F. des Schwarzen Meeres.