Geschwader

[710] Geschwader (Eskadre), eine unter einem Flaggoffizier (Geschwaderchef) stehende Flottenabteilung, deren Unterabteilungen, wenn sie mehr als drei Schiffe enthalten, Divisionen genannt werden. Je ein Admiralstabsoffizier, Geschwaderartillerieoffizier, -Arzt, -Ingenieur, -Zahlmeister, -Pfarrer gehören mit den dem Chef als Adjutanten beigegebenen Seeoffizieren (Flaggleutnants) zum Geschwaderstab, dem gewöhnlich ein Kapitän zur See als Chef des Stabes vorsteht. Kreuzergeschwader (fliegendes G.), ein G. von Kreuzern; Schulgeschwader, ein G. von Schulschiffen. Die aktive deutsche Schlachtflotte besteht aus dem 1. und 2. G., die Reserveschlachtflotte aus dem 3. und 4. G. Jedes dieser G. besteht aus 8 Linienschiffen, die in 2 Divisionen geteilt werden; zu jedem G. gehört eine Aufklärungsgruppe von 2 großen und 6 kleinen Kreuzern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 710.
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