Flutmaschinen

[739] Flutmaschinen (Flutmühlen), Anlagen zur Verwertung der in der Ebbe- und Flutbewegung des Meeres sich darbietenden Naturkraft. Sie bestehen aus geeignet angelegten Wasserbehältern, die mit selbsttätig sich öffnenden und schließenden Toren zum Wasserein-, bez. – Austritt versehen sind, und Wasserkraftmaschinen, die aus den Behältern gespeist werden, bez. das verbrauchte Wasser in diese abfließen lassen. Schon um die Mitte des 17. Jahrh. bestanden Flutmühlenanlagen, wenn auch in primitiver Form, bei Brooklyn (aus der Zeit der ersten holländischen Ansiedelung stammend). Eine vollkommenere Anlage (von Perse herrührend) war zu Anfang des 18. Jahrh. bei Dünkirchen in Betrieb (von Belidor in seiner »Architectura hydraulica« beschrieben). Es ist wahrscheinlich, wenn auch nicht geschichtlich erwiesen, daß schon vor den Brooklyner F. solche an geeigneten Orten gebräuchlich waren. Bis in die neueste Zeit tauchten hier und da Vorschläge und Pläne zur Nutzbarmachung der Ebbe- und Flutbewegung auf, die sich wohl in der konstruktiven Ausbildung, nicht aber in der Grundidee von den alten Brooklyner und Dünkirchener Flutmühlen unterscheiden. Im allgemeinen hat man der nutzbringenden Verwertung von Ebbe und Flut bis jetzt wenig Aufmerksamkeit zugewendet, und bedeutendere, moderne Anlagen dieser Art sind nicht bekannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 739.
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