Frauenherrschaft

[42] Frauenherrschaft (Gynäkokratie), eine ehemals weitverbreitete, mit dem Mutterrecht (s.d.) zusammenhängende Rechts- und Regierungsform, die in den griechischen Amazonensagen fortlebte. Wie die Frau an der Spitze der primitiven Familie stand und dem Kind ihren Namen, Besitz und Herrschaft ihres Bruders vererbte, so übernahm sie vielfach selbst das Regiment; weibliche Häuptlinge wurden in Nordamerika, Australien und auf Südsee-Inseln angetroffen; bei andern Völkern, z. B. bei den alten Ägyptern und Juden, wie noch heute in vielen Staaten Ostasiens und Afrikas, erscheint wenigstens noch des Königs Mutter (die »Königin-Mutter«) statt der eigentlichen Königin als die erste Frau im Reiche; selbst in mohammedanisch gewordenen Negerstaaten, wie Bornu, Bagirmi, Wadai u. a., wird der Königin-Mutter (Magira) ein so bedeutender politischer u. sozialer Einfluß eingeräumt, daß man den Posten einer verstorbenen Magira, solange der Sohn regiert, durch einen Eunuchen besetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 42.
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