[428] Gedinge heißt eine in Akkord gegebene Bergarbeit, deren Bezahlung sich nach der wirklich erzielten Leistung richtet, ohne Rücksicht auf die dabei zugebrachte Zeit. Das Gedingelohn wird beim Längen- oder Meiergedinge nach der Länge der ausgefahrenen Strecke oder der Tiefe des niedergebrachten Schachtes, beim Quadratmetergedinge nach der Größe der auf Erzgängen ausgehauenen Fläche, beim Kubikmetergedinge nach dem Rauminhalt, beim Tonnengedinge nach der Gewichtsmenge (Tonne = 1000 kg) des hereingewonnenen Fördergutes (Kohle, Erz, Steinsalz etc.), beim Lochgedinge nach der gesamten Tiefe der gebohrten Bohrlöcher bemessen. Gewöhnlich werden die G. auf vier Wochen abgeschlossen, Generalgedinge dagegen zur vollständigen Ausführung größerer Arbeiten, z. B. Ausfahren eines ganzen Querschlages, Abteufen oder Ausmauern eines Schachtes. Prämiengedinge gewähren eine bestimmte Geldprämie, falls eine vorher vereinbarte Arbeitsleistung erreicht oder übertroffen wird.