Gegenwert

[457] Gegenwert bezeichnet im Handel die Wertobjekte (z. B. Wechsel), die dem Forderungsberechtigten zur Begleichung einer Schuld, als Ersatz aufgewandter Kosten bei einer Anweisung oder überhaupt zur Deckung zugestellt (ihm »angeschafft«) werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 457.
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