Glebae adscripti

[16] Glebae adscripti (lat., »zur Scholle Gehörige«) waren die eine Mittelstellung zwischen Freien und Sklaven einnehmenden Kolonen (s. Colonus) der spätern römischen Kaiserzeit, die mit ihrer Nachkommenschaft von dem ihnen überwiesenen Grundstück untrennbar und dem Grundherrn (dominus, patronus) zu einem jährlichen Kanon verpflichtet waren. Der Ausdruck wurde auch auf die Hörigen und Leibeignen des Mittelalters angewendet, insofern diese den ihnen anvertrauten Hof und Wohnort nicht verlassen durften und ihr Herr sie zurückfordern konnte (Besatzungsrecht, Vindikationsrecht), wenn sie sich in ein Verhältnis begeben hatten, das sie unfähig machte, ihre Pflichten gegen ihren Herrn zu erfüllen (s. Leibeigenschaft). Endlich wird der Ausdruck auch zur Bezeichnung der durch ihren Beruf und sonstige Verhältnisse »an die Scholle Gefesselten« gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 16.
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