[217] Grammophōn (griech.), ein 1887 von Berliner angegebener und von der Deutschen Grammophongesellschaft in Berlin in den verschiedensten Ausführungen hergestellter Apparat, der auf Scheiben in Wellenlinien ausgezeichnete Musik- und Gesangsstücke, Deklamationen etc. jederzeit wieder zu Gehör bringt. Die auszuzeichnende Musik wird in den eine Schalldose tragenden Schalltrichter des Aufnahmegrammophons gespielt und setzt dadurch eine Glimmermembran mit Stift in Schwingungen; der Stift schreibt die Schallwellen in Spirallinien auf eine rotierende Platte aus besonderer Aufnahmemasse, z. B. in eine Wachsfettschicht auf einer Zinkplatte. Von der Aufnahmeplatte[217] wird auf galvanoplastischem Weg eine Matrize gefertigt, von der sich mehrere hundert Abzüge herstellen lassen. Rotiert ein solcher Abzug in dem gleichfalls mit Schalltrichter etc. ausgerüsteten (Hör-) G., so folgt dessen Stift den Krümmungen der Spirallinie; dementsprechend schwingt die Glimmermembran, und zahlreiche Personen können das Musikstück gleichzeitig hören. Eine Art G. ist auch der Photophonograph von Cervenka (1903); als Aufnahmeplatte dient eine lichtdicht abgedeckte Trockenplatte, auf der ein Lichtstrahl die Schallwellen auszeichnet, indem dessen Gang von den Bewegungen eines an der Membran befestigten Spiegelchens abhängig gemacht ist (vgl. Phonograph, Telegraphon). Vgl. Parzer-Mühlbacher, Die modernen Sprechmaschinen (Wien 1902).