Harakiri

[798] Harakiri (Bauchaufschneiden), jetzt nur noch sehr selten vorkommende, als Strafe abgeschaffte, früher bei den höhern Gesellschaftsklassen in Japan allgemein übliche Art der Selbstentleibung. Durch das H. stellte der japanische Edelmann seine gekränkte Ehre wieder her, wenn er sie an dem Beleidiger nicht rächen konnte, oder entzog sich einer entehrenden Lebenslage, wie der Gefangenschaft. Sodann ward es als ehrenvolle Todesstrafe von der Regierung (nur bei Adligen) verhängt und dann mit besonderer Feierlichkeit vor den von der Regierung gesandten Zeugen vollzogen. Der Verurteilte schnitt sich, auf einer Matte sitzend, mit einem ihm feierlichst überreichten Messer den Bauch unterhalb des Nabels von rechts nach links auf, worauf ihm sein Sekundant, in der Regel sein vertrautester Freund, mit einem Schwertschlag den Kopf abschlug. Später geschah dies meist, sobald der Verurteilte das Messer einstieß, oder gar schon in dem Augenblick, wo er die Hand danach ausstreckte. Die Japaner selbst haben für H. die chinesische Bezeichnung Seppuku. Vgl. Mitford, Geschichten aus Alt-Japan (deutsch von J. G. Kohl, Leipz. 1875).[798]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 798-799.
Lizenz:
Faksimiles:
798 | 799
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika