Heredĭtas

[205] Heredĭtas (lat., Heredität), Erbschaft (s. d.), im objektiven Sinne die Gesamtheit der beim Tod jemandes vorhandenen Aktiva und Passiva; subjektiv (im prätorischen Recht bonorum possessio) der Eintritt jemandes in die objektive H., soviel wie Erbfolge; h. jacens. »ruhende Erbschaft«; cura hereditatis jacentis, die unter richterlicher Aussicht stehende Verwaltung einer ruhenden Erbschaft. – In der Physiologie ist Heredität soviel wie Erblichkeit (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 205.
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