Hundetragen

[653] Hundetragen (Kynophorie), mittelalterliche Strafe des Landfriedensbruches, namentlich in Franken und Schwaben üblich, bestand darin, daß der Landfriedensbrecher einen Hund aus einem Gau in den andern tragen mußte. Es wurde z. B. von Otto d. Gr. 938 gegen die Anhänger des Herzogs Eberhard von Franken zur Anwendung gebracht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 653.
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