[841] Inkardination (mittellat., v. cardo, »Türangel«, aber auch »Hauptsache, Hauptpunkt«), die Verbindung mit einer Hauptkirche, insbes. einer bischöflichen oder der römischen Kirche. Als clerici incardinati oder cardinales wurden bis auf Papst Pius V., der 156 i den Titel Kardinal den Kardinälen der römischen Kirche ausschließlich vorbehielt, alle an einer Hauptkirche mit bevorzugter Stellung angestellten Geistlichen bezeichnet. Vgl. Hinschius, Kirchenrecht, Bd. 1, S. 312 ff. (Berl. 1869).