Inkasso

[841] Inkasso (ital.), Einkassierung, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, insbes. auf fällige Wechsel, Rechnungen, verloste Effekten, fällige Coupons etc. Im Bankwesen erlangt das Inkassogeschäft eine große Bedeutung, wenn die Bank über ein ausgedehntes Netz von Filialen verfügt. Jedoch ist das Inkassogeschäft durch die von vielen Banken, so auch von der deutschen Reichsbank, vorgenommene Gründung von Zweiganstalten, dann durch die Einführung der Postaufträge (in Deutschland bis zu 800 Mk.) erheblich vermindert worden. Als Gebühr für die Inkassokommission wird eine nach der Größe der einzuziehenden Summe sich richtende Inkassoprovision entrichtet. Inkassowechsel sind Wechsel, die kurze Zeit, höchstens 10 Tage vor Verfall, zum Diskont eingereicht werden. Inkassomandat (Einkassierungsmandat), der Auftrag, Geld für fremde Rechnung einzuziehen, der Auftrag zur Einkassierung einer[841] Geldsumme. Bei durch Indossament übertragbaren Papieren wird dieses in der Form erteilt, daß dieselben auf den Beauftragten durch Indossament (Inkasso-Indossament) übertragen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 841-842.
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