Inschallah

[857] Inschallah (arab. in schâ allâh, »wenn Allah es will«), bei den Muslimen Ausdruck der Ergebung in Gottes Fügung. Es gilt als Pflicht, diesen Ausdruck bei allem, was in der Zukunft liegt, zu verlautbaren, weil es Koran 18, 23 heißt: »Sag auch von keinem Ding: ich will es morgen tun, als nur, wenn's Gottes Wille ist«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 857.
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