Kâdî

[414] Kâdî (arab. kâdî, in türkischen Ländern daneben die Aussprache Kasi), islamischer Richter. Da im Islam (s. d.) Recht und Religion eng verbunden sind, gehen die Kadis aus den Medresen (s. d.) hervor, wo sie ihre theologischen und juristischen Studien abzumachen haben. In der Türkei, wo der einem Kasa (s. d.) vorstehende K. den Titel Nâib (s. d.) führt, ist die Laufbahn der Kadis grundsätzlich geregelt, wenn auch Verbindungen mehr als Kenntnisse fördern und zahlreiche Richterstellen in den Händen Unfähiger sind. Die höchsten Richter in der Türkei sind die beiden Kasiasker (s. d.). Die Kadis unterstehen dem Scheich ul Islam (s. d.) und sind besoldet. In den andern islamischen Ländern haben die Kadis ihre Einkünfte aus frommen Stiftungen, Gerichtssporteln und Trinkgeldern. In Afghanistan und Turkistan hat der Oberrichter in den Städten den Titel Kâfî-i-Kalân. In Persien liegt die Rechtsprechung in den Händen der Mudschtehide (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 414.
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