Kapitalgewinn

[590] Kapitalgewinn, im allgemeinen der Gewinn, der aus einem Kapital (s. d.) durch Verleihung in Form von Zinsen (s. d.) oder bei eigner Verwendung, hier zumeist vermischt mit dem Unternehmergewinn (s. d.), gezogen wird. Die Leibzinsen umfassen nicht immer den vollen K., da der Entleiher mit Hilfe der geliehenen Summen noch einen höhern Gewinn als den schuldigen Zins erzielen kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 590.
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