[308] Kolumbarĭum (lat.), Taubenhaus; dann Bezeichnung für römische Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme der Aschenurnen.
Anlage solcher Art finden sich nur in Rom und nächster Umgebung und stammen aus dem 1. Jahrh. n. Chr. Sie hatten den Zweck, für die Asche möglichst vieler Verstorbenen Raum zu gewähren; sie waren halb oder ganz unterirdisch und die tönernen, mit einem Deckel versehenen Aschentöpfe (ollae) in den Boden der Nischen eingebaut. Über diesen angebrachte Marmortäfelchen gaben die Namen der Beigesetzten an (vgl. Abbildung, S. 307). Erhalten sind mehrere, darunter das von Augustus' Gemahlin Livia für ihre Freigelassenen an der Via Appia bei Rom errichtete. Auch für arme Leute legten Spekulanten gemeinsame Begräbnisse an, in denen man einen Platz erwerben konnte. Noch häufiger wurden Kolumbarien von Vereinen für ihre Mitglieder oder auch von Sterbekassengesellschaften errichtet, die den Beteiligten gegen einmalige Kapitalzahlung oder laufende Beiträge das Anrecht auf ein anständiges Begängnis und eine Grabnische sicherten. In unsrer Zeit heißt K. die Halle, in der die Urnen mit der Asche der in den Krematorien verbrannten Leichen beigesetzt werden (s. Urnenhallen).