[331] Kommunāl (lat.), einer Gemeinde (Kommune) gehörig oder eine Gemeinde betreffend, daher Kommunalamt, Kommunalbeamte, Kommunallasten, Kommunalabgaben, Kommunalverfassung, soviel wie Gemeindeamt etc.; Kommunalverbände, die Vereinigung der Gemeinden eines Bezirks zu gemeindlichen Zwecken, namentlich in Preußen da, wo die Kreisverfassung eingeführt ist (s. Kreis); Kommunallandtage, die Organe solcher Verbände, namentlich Bezeichnung für Provinziallandtage (s. Provinzialverfassung). S. die betreffenden Zusammensetzungen bei Gemeinde...