Krediteröffnung

[618] Krediteröffnung liegt vor, wenn jemand einem andern verspricht, Kredit zu gewähren, z. B. seine Wechsel einzulösen, ihm ein Konto zu eröffnen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 618.
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