[666] Kriegsgebrauch (Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und nach Völkerrecht erlaubt ist (s. Kriegsrecht), auch die Art, in der ein Feldherr oder ein Zeitalter seine Kriege zu führen pflegt, z. B. der römische K. oder der K. Friedrichs d. Gr., Napoleons etc. K. nennt man auch die Sitten oder Gewohnheiten mancher Völker, die sie namentlich vor Beginn einer Schlacht beobachten, wie z. B. die Schweizer vor dem Kampf knieend ihr Gebet zu verrichten pflegten etc. Vgl. »Kriegsgeschichtliche Einzelschriften«, hrsg. vom Großen Generalstab, Heft 31: K. im Landkrieg (Berl. 1902).