Kurverein

[874] Kurverein, Vereinigung der Kurfürsten (s. d.) des Deutschen Reiches zur Wahrung ihrer Rechte, insbes. bezüglich der Königswahl. 1338 traten die Kurfürsten zu Rhens zu einem solchen K. zusammen (unio electorum Rhensensis); sie verpflichteten sich, ihre Streitigkeiten untereinander durch freiwillige Vergleiche oder Mehrheitsbeschlüsse auszutragen und erklärten die Kaiserwürde für unabhängig von der päpstlichen Zustimmung. Der K. wurde mehrfach erneuert, so 1424 zur Kriegführung gegen die Hussiten, 1446 zur Lösung des Schismas, zuletzt 1558.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 874.
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