[107] Landgraf, zur Zeit des alten Deutschen Reiches auszeichnender Titel mancher Grafen (z. B. in Thüringen, Hessen), von denen einzelne zu den Reichsfürsten gezählt wurden (s. Graf); noch jetzt besteht eine landgräfliche Linie des Hauses Fürstenberg; Titel des frühern Souveräns der jetzt dem preußischen Staat einverleibten Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie des Familienseniors der hessischen Nebenlinien (Hessen-Philippsthal, Hessen-Barchfeld etc.).