Legestädte

[324] Legestädte, im alten Deutschen Reiche Städte, in denen gewisse Reichsabgaben bezahlt werden mußten; auch gewisse Stapelplätze, in denen alle in deren Bezirk eingeführten Waren auf eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgeboten werden mußten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 324.
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