Limĭtosalz

[558] Limĭtosalz (Deputatsalz, Gnadensalz, Almosensalz, Gottesheilsalz) heißt das Salz, das in Österreich an die Bewohner bestimmter Ländergebiete, dann an das Personal der Salinen und Verschleißämter sowie an einige Klöster, Stifte, Humanitätsanstalten als Kochsalz und an die Fischer, Fischeinsalzer und Fischkonservenfabriken in Istrien und Dalmatien zum Einsalzen von Fischen auf Grund alter Privilegien teils unentgeltlich, teils gegen ermäßigte Preise oder gegen ein unbedeutendes Pauschale sogen. Salzlösegeld abgegeben wird. In Deutschland besteht diese Einrichtung noch vereinzelt, wird aber nach und nach aufgehoben oder in eine Geldentschädigung umgewandelt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 558.
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