Lord

[711] Lord (engl., »Herr«, vom angelsächs. hlâford, »Brotherr«), in England Titel der Peers, namentlich der Barone; auch führen ihn die Söhne der Herzoge und Marquis und die ältesten Söhne der Grafen (sogen. Lords by courtesy, »aus Höflichkeit«). Letztere setzen den Taufnamen nach L., z. B. L. John Russell, die eigentlichen Lords nur den Familiennamen. Außerdem ist der Lordstitel mit gewissen Ämtern verbunden (s. Adel, S. 102). L. der Admiralität und des Schatzes werden alle Mitglieder der Marine- und des obersten Finanzkonseils genannt. In Schottland führen die Richter an den Obergerichten insgesamt den Titel L. Auch in England und Irland ist es üblich, den Oberrichter während seiner Amtstätigkeit mit L. anzureden. Lords spiritual, Titel der englischen Bischöfe in den Parlamentsversammlungen (Gegensatz: Lords temporal). House of Lords, das Oberhaus des englischen Parlaments (s. Großbritannien, S. 373). – Den Ausdruck L. gebraucht der Engländer auch in bezug auf Gott, daher The Lord's prayer, soviel wie das Vaterunser, The Lord's supper, das Abendmahl, etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 711.
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