[718] Metropolīt (Metropolitān, griech.), soviel wie Erzbischof (s. d.); daher Metropolitankirche, soviel wie erzbischöfliche Kirche. In der ehemals kurhessischen Landeskirche Bezeichnung für Organe des landesherrlichen Kirchenregiments, die neben einem Pfarramt einzelne kirchenregimentliche Funktionen über die Geistlichen ihres Amtsdistrikts (Pfarreiklasse) zu versehen haben und dem Superintendenten untergeordnet sind.