[860]Minderherrschaften, früher Bezeichnung für diejenigen Medialherrschaften in Schlesien, deren Besitzer zwar alle sonstigen Rechte der Standesherren besaßen, aber nicht auf den ehemaligen schlesischen Fürstentagen mitstimmen durften.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 860.