[223] Fürstentage, Versammlungen der Reichsfürsten, geistlicher wie weltlicher, um das Interesse des Reichsfürstenstandes im allgemeinen oder in bezug auf besondere obschwebende Fragen gemeinschaftlich zu erwägen und die erforderlich scheinenden Maßregeln zu beschließen. Von einer Versammlung aller Reichsfürsten hat man kein Beispiel in der deutschen Geschichte; desto häufiger traten die angesehensten Reichsfürsten entweder auf den Reichstagen selbst oder sonst zu Fürstentagen zusammen; auch die Grafen, Ritter und Städte hielten dergleichen Tage. Aus der neuesten Zeit ist bemerkenswert der Fürstentag zu Frankfurt a. M., der im August 1863 zur Beratung einer neuen Verfassung für den Deutschen Bund auf Einladung Österreichs zusammentrat (s. Deutschland, S. 825).-