Nichtigkeitsbeschwerde

[620] Nichtigkeitsbeschwerde, im frühern Prozeßverfahren ein Rechtsmittel, um nichtige Urteile formell zu beseitigen. Heute wird sie durch die Revision und die Wiederaufnahme des Verfahrens ersetzt. Vgl. Skedl, Die N. in ihrer geschichtlichen Entwickelung (Leipz. 1886). In Österreich ist diese Bezeichnung noch im Strafprozeß üblich, während im Zivilprozeß gleichfalls die Revision an ihre Stelle getreten ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 620.
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