[709] Nisâmije (türk.), in der Türkei die seit Einführung der Reform eingesetzten ordentlichen (weltlichen) Gerichte, zum Unterschiede von den sogen. Scher'i-Tribunalen oder geistlichen Gerichtshöfen. Während diese nach dem kanonischen islamischen Recht entscheiden und dem Scheich ul-Islâm (s. d.) unterstehen, richten sich jene bei ihren Entscheidungen mehr nach den in Europa geltenden Rechtsnormen und stehen unter dem Justizministerium.