[848] Nutzeigentum (Dominium utile), nach älterm, auch in neuere Gesetzgebungen übergegangenem Sprachgebrauch Bezeichnung für gewisse weitgehende dingliche (Nutzungs-) Rechte an fremder Sache, wie sie insbes. dem Vasallen am Lehngut zustehen (s. Lehnswesen). Dieser Sprachgebrauch beruht auf mißverständlicher Auffassung einer Ausdrucksweise der Glossatoren.