[915] Öffentliche Ordnung. Der siebente Abschnitt des deutschen Reichsstrafgesetzbuches faßt unter dem wenig zutreffenden Sammelnamen »Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung« eine Reihe der verschiedenartigsten Straftaten zusammen. Hierzu gehören insonderheit der Hausfriedensbruch (s. d.), Landfriedensbruch (s. d.), Landzwang (s. d.), Geheimbündelei, d.h. die Teilnahme an einer nach Dasein, Verfassung und Zweck dem Staat unbekannten organisierten Vereinigung oder einer Verbindung, in der unbedingter Gehorsam den Obern versprochen wird, politische Verbindungen zu ungesetzlichen Zwecken, Anreizung zum Klassenkampf, Amtsanmaßung, Pfandbruch (s. d.), Kanzelmißbrauch (s. d.) etc.
Adelung-1793: Tax-Ordnung, die · Prozeß-Ordnung, die · Ordnung, die
Brockhaus-1809: Die Halsgerichts-Ordnung
Brockhaus-1837: Öffentliche Meinung
Eisler-1904: Ordnung · Moralische Ordnung
Meyers-1905: Öffentliche Klage · Öffentliche Meinung · Öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen · Ordnung · Geschlossene Ordnung · Korinthische Ordnung
Pierer-1857: Öffentliche Meinung · Römische Ordnung · Zusammengesetzte Ordnung · Sechste Ordnung · Ionische Ordnung · Korinthische Ordnung · Ordnung
Roell-1912: Bahnhofdienstanweisung, -ordnung
Sulzer-1771: Ordnung; Säulenordnung · Ordnung · Corinthische Ordnung