Ordnungswidrigkeiten

[106] Ordnungswidrigkeiten, im allgemeinen alle Verstöße gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung. Im deutschen Zoll- und Steuerwesen versteht man unter O. ganz besonders diejenigen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, die in demselben oder in der allgemeinen Strafgesetzgebung mit einer besondern Strafe nicht bedroht, aber mit einer Ordnungsstrafe (s. d.) zu ahnden sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 106.
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