[514] Paulette (franz., spr. po-. Droit annuel), in Frankreich eine nach ihrem ersten Pächter, Charles Paulet, einem Sekretär Heinrichs IV., benannte Abgabe, die der König jährlich von dem Einkommen sämtlicher Staatsbeamten bezog und zwar im Betrag von 1/60 dieses Einkommens. Die P., durch welche die Beamten sich die Erblichkeit ihrer Stellen sicherten, wurde erst durch die Revolution beseitigt.